Prüfen, ob man Größenklassen unterschreitet und so ggf. geringere Bilanzierungsvorschriften greifen
Sachverhalt
Die seit 2013 nicht angehobenen Größenklassen für Unternehmen sollen per 1.1.2024 wieder angepasst werden. Ein Entwurf der EU Kommission sieht eine Anpassung von 20% auf folgende Größen vor:
Einstufung
Umsatz
Bilanzsumme
Kleinstunternehmen
< 900.000 EUR
< 450.000 EUR
Kleine Unternehmen
<15 Mio. EUR
<7,5 Mio. EUR
Mittelgroße Unternehmen
<50 Mio. EUR
<25 Mio. EUR
Große Unternehmen
>50 Mio. EUR
>25 Mio. EUR
Die Mitarbeiterkriterien sollen nicht angepasst werden. Unternehmen fallen immer dann in eine Klasse, wenn mindestens 2 von 3 Kriterien in 2 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden.
Rechtsfolgen
Da ab 2025 die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für große Unternehmen verpflichtend wird, ist insbesondere die Schwelle von mittleren zu großen Unternehmen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, der auch frühzeitige Vorbereitungen erfordert.
Ein Dauerbrenner ist die Prüfungspflicht für mittelgroße und große Unternehmen, so dass auch die Grenze zum kleinen Unternehmen mit erheblich mehr Aufwand und auch externen Kosten zum Jahresabschluss verbunden ist.
Für die Kleinstunternehmen gilt nach wie vor die Befreiung von der Veröffentlichung von Jahresabschlussunterlagen, so dass hier zwar keine Kosteneinsparung, aber zumindest ein Verzicht auf ein gewisses Maß an Transparenz zu Buche schlägt.
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