Wir helfen Wachstumsunternehmen und Startups ihre Finance-Prozesse zu optimieren und ihre steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Als langjährige Unternehmer und Steuerberater arbeiten wir auf Augenhöhe und setzen neue Technologien so ein, dass sie den größten Wert für unsere Mandanten bieten.
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen steuerlichen Fragen, die für Wachstumsunternehmen relevant sind. Dies umfasst vor allem:
Wir sind der steuerliche Partner, der sich in der Geschwindigkeit deines Unternehmens mitbewegt. Das gilt für eine nahtlose und direkte Kommunikation genauso wie für eine vorausschauende Beratung und den Einsatz von Tools. Und das alles für einen planbaren und fairen Preis.
Wir sind dann erreichbar, wann ihr uns braucht und kommunizieren mit euch wie ein integriertes Team-Mitglied (Slack/Chat). Für viele Rückfragen reicht oft der Zugriff auf euer Live-Dashboard mit allen Zahlen, Daten und Dokumenten.
Wir helfen euch bei der Reduktion eures Buchhaltungsaufwands, in dem wir gemeinsam eure Prozesse optimieren und euch die relevanten Tools empfehlen, die für euch Sinn machen. Dafür helfen wir beim Setup und sind selbst mit allen führenden Tools kompatibel.
Wir helfen proaktiv bei der Steuergestaltung für euer Unternehmen und eure Holdingstrukturen und teilen laufend best practices, die direkten Einfluss auf eure Steuersituation haben. Zusätzlich erhaltet ihr Zugriff auf ein ausführliches Steuer-Wiki.
Wir arbeiten stets so, dass sich unser Aufwand schlüssig aus unseren Leistungen ergibt. Optional bieten wir einen monatlichen Fixpreis, der alle wesentlichen Leistungen umfasst und sich aus euren Unternehmenskennzahlen ergibt. So habt ihr zu jeder Zeit volle Kostenkontrolle.
Wir informieren dich über die neuesten Entwicklungen und Änderungen in der Steuerwelt, die für dein Unternehmen relevant sind.
Die seit 2013 nicht angehobenen Größenklassen für Unternehmen sollen zum 01.01.2024 um um 20% angepasst werden
Das im Juli 2023 vom Bundessozialgericht getroffene Urteil verschärft die Gefahr von Scheinselbständigkeit, insbesondere für Kapitalgesellschaften
Das BMF-Schreiben vom 15. August 2023 bezieht sich auf die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung
Unsere Mandanten sind Wachstumsunternehmen, die mehrheitlich aus folgenden Industrien stammen: